Stand: 26.08.2026
1. Geltungsbereich
Die Hochkar & Ötscher Tourismus GmbH, 3345 Göstling an der Ybbs 46 (nachfolgend „Betreiber“), betreibt an den Standorten:
- Ötscherlifte Lackenhof:
Weitental 51, 3295 Lackenhof
info@oetscher.at - Hochkar Bergbahnen:
Lassing 42, 3345 Göstling an der Ybbs
info@hochkar.com - Verwaltung:
Göstling an der Ybbs 46, 3345 Göstling an der Ybbs
Skipisten, Lifte und Bergbahnen, einen 3D-Bogenparcours und eine Schauhöhle.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Leistungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Skipisten des Betreibers, der Beförderung mit den Liften und Bergbahnen des Betreibers, der Nutzung des 3D-Bogenparcours sowie der Hochkarhöhle des Betreibers, der Nutzung der Parkflächen des Betreibers sowie dem Verkauf von Tickets (nachfolgend gemeinsam „Leistungen“) des Betreibers an Personen, die die vom Betreiber angebotenen Leistungen in Anspruch nehmen (nachfolgend „Kunden“).
2. Tickets und Ticketkauf
2.1 Für die Nutzung der Skipisten und die Beförderung mit den Liften und Bergbahnen des Betreibers ist eine gültige Zutrittsberechtigung erforderlich. Der Betreiber bietet verschiedene Arten von Zutrittsberechtigungen mit unterschiedlicher Gültigkeitsdauer an, zum Beispiel Stundentickets, Tagestickets, Mehrtagestickets, Saisontickets, Einzeltickets oder Gruppentickets, Hundetickets etc. (nachfolgend gemeinsam „Lifttickets“).
2.2 Für die Nutzung der Parkplätze des Betreibers ist der Erwerb einer Parkberechtigung erforderlich (nachfolgend „Parkticket“). Für Inhaber eines gültigen Lifttickets oder Bogenparcourstickets ist die Nutzung des Parkplatzes des Betreibers am jeweiligen Standort während des Gültigkeitszeitraums und innerhalb der Parkplatzöffnungszeiten kostenfrei möglich.
Beim Kauf eines Parktickets wird mehrfach darauf hingewiesen, dass die Parkgebühr bei einem gültigen Liftticket bereits inkludiert ist. Wird dennoch zusätzlich ein Parkticket erworben, kann dieses nicht nachträglich storniert oder rückerstattet werden.
2.3 Die Nutzung des 3D-Bogenparcours ist im Liftticket nicht inkludiert. Für die Nutzung des 3D-Bogenparcours ist der Erwerb eines eigenen Tickets erforderlich (nachfolgend „Bogenparcours-Ticket“). Die Nutzung der Hochkarhöhle ist im Liftticket nicht inkludiert. Für die Nutzung der Hochkarhöhle ist der Erwerb eines eigenen Tickets erforderlich (nachfolgend „Höhlen-Ticket“).
2.4 Der Begriff „Tickets“ bezieht sich nachfolgend auf alle Lifttickets, Bogenparcours-Tickets, Höhlentickets und Parktickets.
2.5 Verfügt der Kunde über eine Niederösterreich-CARD oder eine Wilde Wunder Card, kann der Kunde einzelne Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Näheres dazu auf der Webseite der Niederösterreich-CARD bzw. der Wilde Wunder Card.
2.6 Kunden können Tickets entweder an Ticketschaltern vor Ort oder online im Webshop des Betreibers unter shop.hochkar.com sowie unter shop.oetscher.at erwerben.
Kunden sind berechtigt, während des Gültigkeitszeitraums des erworbenen Lifttickets und innerhalb der Öffnungs- und Betriebszeiten die Skipisten, Lifte und Bergbahnen des Betreibers zu nutzen. Ein Bogenparcours-Ticket berechtigt den Kunden zu einem Eintritt in den 3D-Bogenparcours am Ötscher während der Öffnungs- und Betriebszeiten. Ein Parkticket berechtigt den Kunden zur Nutzung des Parkplatzes des Betreibers während der Parkplatzöffnungszeiten. Ein Höhlenticket berechtigt den Nutzer zur Teilnahme an der Höhlenführung.
2.7 Namensbezogene Tickets sind nicht übertragbar.
2.8 Kauft der Kunde ein Ticket über den Webshop des Betreibers, gelten zusätzlich die in Abschnitt 8 dieser AGB festgelegten Bestimmungen.
2.9 Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Ticketverkauf bei einer drohenden Überlastung der Lifte und Bergbahnen, der Pisten oder des 3D-Bogenparcours sowie der Hochkarhöhle temporär auszusetzen. Der Kunde hat somit keinen Anspruch auf den Kauf eines Tickets.
2.10 Nach dem Kauf eines Tickets ist eine Veränderung oder Verlängerung des Gültigkeitszeitraums nicht möglich.
2.11 Bei Ausgabe einer Keycard ist ein Pfand in Höhe von EUR 2,00 zu hinterlegen. Nach Rückgabe der Keycard erstattet der Betreiber dem Kunden diesen Betrag zurück, sofern die Keycard vom Kunden nicht beschädigt wurde.
2.12 Der Kunde ist dazu verpflichtet, während der Nutzung der Skipisten, Lifte und Bergbahnen des Betreibers stets ein gültiges Liftticket mit sich zu führen und dieses dem Lift- und Pistenpersonal auf Verlangen vorzuweisen.
2.13 Die Lifttickets werden an den Zutrittsstellen zu den Liften und Bergbahnen über elektronische Kontrollsysteme automatisch kontrolliert. Ein Zutritt zu den Liften und Bergbahnen des Betreibers ist ohne gültiges Liftticket nicht möglich.
2.14 Das Lift- und Pistenpersonal des Betreibers ist berechtigt, Lifttickets stichprobenartig zu kontrollieren. Auf entsprechende Aufforderung hat der Kunde sein gültiges Liftticket vorzuweisen.
2.15 Während des Winterbetriebs sind Lifttickets für Fußgänger nur an ausgewiesenen Sesselbahnen und nur für die Beförderung ohne Wintersportausrüstung gültig.
2.16 Kunden von namensbezogenen Tickets können ihr Ticket im Fall des Verlusts unter Vorlage des Kaufbelegs und Nachweis ihrer Identität bei einem Ticketschalter sperren lassen und erhalten gegen Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,00 ein Ersatzticket für den verbleibenden Gültigkeitszeitraum.
2.17 Für die Benutzung des Parkplatzes des Betreibers ist ein gültiges Ticket (Parkticket, Liftticket oder Ticket für den 3D-Bogenparcours) erforderlich. Der Erwerb eines Tickets – unabhängig von Zeitpunkt oder Vertriebsweg – begründet keinen Anspruch auf einen Parkplatz.
3. Nutzung der Skipisten, Lifte und Bergbahnen
3.1 Bei der Nutzung der Lifte und Bergbahnen des Betreibers ist der Kunde verpflichtet, die behördlich genehmigten Beförderungsbedingungen laut Aushang im Zugangsbereich der jeweiligen Lift- oder Bergbahnanlage einzuhalten.
3.2 Auf den Skipisten gelten die FIS-Regeln. Diese können unter alpinesicherheit.at/10-fis-regeln abgerufen werden.
3.3 Der Kunde muss den Sicherheitsanweisungen des Lift- und Pistenpersonals Folge leisten.
3.4 Erwerbsmäßige oder werbliche Tätigkeiten auf Anlagen, Pisten, Skiabfahrten, Bogenparcours sowie Parkflächen der Hochkar & Ötscher Tourismus GmbH bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von Hochkar & Ötscher Tourismus GmbH. Das Anbringen von Werbetafeln, Panoramakameras oder sonstigen Werbemitteln ist nur mit schriftlicher Genehmigung zulässig. Zuwiderhandlungen können den Ausschluss von der Beförderung sowie den ersatzlosen Entzug des Tickets zur Folge haben. Die Hochkar & Ötscher Tourismus GmbH behält sich darüber hinaus vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
3.5 Tourengeher, Schneeschuhwanderer sowie alle Personen, die sich auf den Pisten bergauf bewegen, dürfen dies nur mit einem gültigen Skiticket oder Pistengeher-Ticket am Standort Ötscherlifte tun und haben die ausgeschilderten Regeln sowie Anweisungen des Personals strikt zu beachten. Das Pistengehen am Hochkar ist untersagt, Tourengehen und Schneeschuhwandern nur auf den ausgewiesenen Strecken erlaubt.
3.6 Bei Depotkarten, die im Rahmen von Skipassaktionen ausgegeben werden, handelt es sich nicht um Gutscheine, sondern um zeitlich befristete Skipässe. Die jeweilige Gültigkeitsdauer ist auf dem Skipass ausgewiesen und verbindlich. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verliert der Skipass seine Gültigkeit sowie seinen Wert. Eine weitere Verwendung, Verlängerung, Übertragung, Rückerstattung oder Barablöse ist ausgeschlossen.
3.7 Eine Verlängerung oder Erweiterung von Tickets durch Aufzahlung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Kinderland-Tickets sowie alle anderen zeitlich oder inhaltlich beschränkten Angebote.
4. Nutzung der weiteren Attraktionen der Bergbahn
4.1 Nutzung des 3D-Bogenparcours
4.1.1 Bei der Nutzung des 3D-Bogenparcours ist der Kunde verpflichtet, die Parcoursregeln für den 3D-Bogenparcours einzuhalten. Die Parcoursregeln für den 3D-Bogenparcours können unter www.oetscher.at/3dbogenparcours-oetscher abgerufen werden und werden dem Kunden vor Eintritt in den 3D-Bogenparcours ausgedruckt zur Kenntnisnahme vorgelegt.
4.1.2 Pfeil und Bogen können während der Liftbetriebszeiten bei der Liftkasse im Weitental bei der Schirmbar gegen Entgelt ausgeliehen werden.
4.1.3 Der Kunde muss den Sicherheitsanweisungen des Personals des Betreibers Folge leisten.
4.2 Nutzung der Hochkarhöhle
4.2.1 Einhaltung der Höhlenregeln
Bei der Nutzung der Hochkarhöhle ist der Kunde verpflichtet, die für die Hochkarhöhle geltenden Sicherheits- und Verhaltensregeln einzuhalten. Die Höhlenregeln werden dem Kunden vor Beginn der Führung zur Kenntnisnahme gebracht.
4.2.2 Zugang und Teilnahme an Führungen
Der Zugang zur Hochkarhöhle ist ausschließlich im Rahmen geführter Touren erlaubt. Ein eigenständiger Zugang ist nicht gestattet.
Kinder unter 6 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
4.2.3 Ausrüstung und Bekleidung
Der Zugang zur Hochkarhöhle ist ausschließlich mit geeigneter persönlicher Ausrüstung (festes Schuhwerk, witterungsangepasste Kleidung) gestattet. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, geeignete Ausrüstung mitzubringen. Ein Anspruch auf die Bereitstellung von Ausrüstung besteht nicht.
4.2.4 Sicherheitsanweisungen
Der Kunde hat den Sicherheitsanweisungen des Personals des Betreibers sowie den Hinweisschildern vor Ort uneingeschränkt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Führung und der weiteren Nutzung der Hochkarhöhle führen.
4.2.5 Haftung und Eigenverantwortung
Der Aufenthalt in der Hochkarhöhle erfolgt auf eigene Gefahr. Der Kunde bestätigt, sich der natürlichen Risiken, zum Beispiel rutschige Stellen, unebener Untergrund, eingeschränkte Sicht oder herabfallendes Material, bewusst zu sein und diese eigenverantwortlich zu berücksichtigen. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Missachtung der Regeln oder mangelnde körperliche Eignung entstehen.
4.2.6 Witterung, Sperren und organisatorische Änderungen
Der Betreiber behält sich vor, Führungen aufgrund von Witterungsbedingungen, Sicherheitsbedenken oder behördlichen Vorgaben jederzeit abzusagen, zu verschieben oder den Zugang zur Höhle einzuschränken. Ein Anspruch auf Durchführung der Führung oder Ersatzleistungen besteht in diesen Fällen nicht.
4.2.7 Gewerbliche und werbliche Tätigkeiten
Jegliche gewerbliche oder werbliche Tätigkeit in oder im Umfeld der Hochkarhöhle bedarf der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung durch den Betreiber. Zuwiderhandlungen können rechtliche Schritte nach sich ziehen.
5. Öffnungs- und Betriebszeiten
5.1 Die jeweiligen Öffnungs- und Betriebszeiten der Skipisten, Lifte und Bergbahnen bzw. des 3D-Bogenparcours können für den Standort Ötscherlifte unter www.oetscher.at/betriebszeiten und für den Standort Hochkar unter www.hochkar.com/betriebszeiten abgerufen werden.
5.2 Die Skipisten sind während der Wintersaison täglich zwischen 16:30 Uhr und 08:30 Uhr gesperrt („Sperrzeit“). Während der Sperrzeit besteht eine erhöhte Verletzungsgefahr aufgrund von Pistenpräparierungsarbeiten, Windenseilen, Schneeerzeugung sowie freiliegenden Kabeln und Schläuchen. Skipisten dürfen während der Sperrzeit daher weder betreten noch befahren werden. Davon ausgenommen sind auf den Homepages veröffentlichte Veranstaltungen.
5.3 Sonderfahrten mit Liften und Bergbahnen außerhalb der regulären Öffnungs- und Betriebszeiten gemäß Punkt 5.1 sind nur nach individueller Absprache mit dem Betreiber möglich. Sonderfahrten sind nicht im Ticketpreis enthalten und werden nach Absprache mit dem Betreiber gesondert verrechnet.
6. Einschränkungen des Leistungsangebots
Aufgrund von Umständen, die nicht im Einflussbereich des Betreibers liegen, wie zum Beispiel Unfälle, Schlechtwetter, Lawinengefahr, Murgänge oder Pandemien, kann es zu Einschränkungen des Leistungsangebots des Betreibers kommen, zum Beispiel Sperre von Pisten oder Teilen davon, Sperre von Liften, sofern dies aus wichtigen Gründen unerlässlich ist, etwa aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung des Betreibers oder zum Schutz der Gesundheit und körperlichen Unversehrtheit von Personen.
7. Rückerstattung von Ticketkaufpreisen
7.1 Sofern eine Einschränkung des Leistungsangebots nach Abschnitt 6 für den Kunden nicht zumutbar ist, weil die Einschränkung nicht bloß geringfügig oder nicht sachlich gerechtfertigt ist, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz des gegebenenfalls anteiligen Ticketkaufpreises.
7.2 Für Kunden, die ein Ticket mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens zwei Tagen erworben haben, ist außerdem eine anteilige Rückerstattung möglich, wenn sie bei der Nutzung der Leistungen des Betreibers eine Sportverletzung erleiden, die eine weitere Nutzung der Leistungen des Betreibers unmöglich macht. In diesem Fall erfolgt die Rückerstattung ab dem der Letztverwendung folgenden Tag. Für die Geltendmachung des Rückerstattungsanspruchs muss der Kunde dem Betreiber ein ärztliches Attest eines örtlich ansässigen Arztes oder Krankenhauses und den Kaufbeleg oder die Bestellbestätigung vorlegen. Bei der Rückvergütung von Mehrtagestickets wird eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von EUR 25,00 pro Ticket eingehoben.
7.3 Für die Sommersaisonkarte sowie für das Angebot des Wandertaxis, für bereits erworbene Tickets von Veranstaltungen sowie Tickets für die Höhlenführung besteht weder ein Anspruch auf Stornierung noch auf Rückvergütung.
7.4 Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Rückerstattung zusteht, erfolgt diese grundsätzlich auf jenem Zahlungsweg, über den das Ticket erworben wurde. Freiwillig gewährte Rückvergütungen, Rückvergütungen im Zuge der Nutzung des Sorglos-Pakets sowie Kulanzlösungen erfolgen in Form eines Online-Guthabens.
7.5 Die Bestimmungen dieses Abschnitts haben keine Auswirkung auf das gesetzliche Widerrufsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz.
8. Besondere Bestimmungen für den Webshop
8.1 Allgemeines
8.1.1 Die Bestimmungen dieses Abschnitts 8 gelten für sämtliche Käufe über die Webshops des Betreibers. Die Webshops sind unter shop.oetscher.at sowie shop.hochkar.com verfügbar. Die Bestimmungen dieses Abschnitts 8 gelten nicht für den Kauf von Tickets bei Ticketschaltern vor Ort.
8.1.2 Die über den Webshop zu erwerbenden Tickets werden ausschließlich vom Betreiber verkauft.
8.1.3 Sämtliche Preise sind in Euro einschließlich aller Steuern und Abgaben angegeben.
8.2 Bestellvorgang und Preisgestaltung
8.2.1 Vor Abgabe eines verbindlichen Angebots hat der Kunde die Möglichkeit, sich im Webshop über die verschiedenen zur Verfügung stehenden Ticketvarianten zu informieren.
8.2.2 Im Userinterface des Webshops erhält der Kunde Informationen zu den Preisen, den wesentlichen Eigenschaften und den Gültigkeitszeiträumen der verfügbaren Ticketvarianten.
8.2.3 In der Wintersaison werden die angezeigten Ticketpreise mithilfe eines automatisierten Preisbildungsprozesses tagesaktuell ermittelt. Dadurch kann es je nach Abfragezeitpunkt zu variierenden Preisen kommen. Eine Personalisierung der Preise, etwa anhand persönlicher Daten oder anhand des Nutzerverhaltens des einzelnen Kunden, wird nicht vorgenommen. Preise ändern sich nur einmal täglich.
8.2.4 Nach Auswahl des gewünschten Tickets und Gültigkeitszeitraums muss der Kunde seine persönlichen Daten, wie Name, Adresse und Geburtsdatum, angeben.
8.3 Bestellbestätigung, Vertragsabschluss und Erhalt des Tickets
8.3.1 Bei den im Webshop dargestellten Informationen handelt es sich nicht um ein verbindliches Angebot des Betreibers, sondern um eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot auf Grundlage der angezeigten Informationen zu legen. Ein rechtswirksamer Vertrag kommt erst mit der Annahme des Angebots durch den Betreiber mittels Zusendung einer Vertragsbestätigung zustande.
8.3.2 Nach der Auswahl des gewünschten Tickets und der Eingabe der persönlichen Daten wird dem Kunden eine Übersicht über seine Bestellung angezeigt. Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Eingaben noch einmal zu kontrollieren und bei Bedarf zu korrigieren.
8.3.3 Mit Betätigung des Buttons „bezahlen“ bestätigt der Kunde seine Eingaben und wird zum Zahlungsdienstleister weitergeleitet. Durch Abschluss des Zahlungsvorgangs gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot ab. Der Kunde erhält vom Betreiber eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots, welche jedoch noch keine Annahme des Angebots darstellt. Erst durch eine gesonderte E-Mail, in der der Betreiber die Annahme des Angebots bestätigt, kommt ein rechtswirksamer Vertrag zustande.
8.4 Sorglos-Paket (Stornierungsoption)
8.4.1 Allgemeines
8.4.1.1 Der Betreiber bietet Kunden beim Erwerb von Lifttickets über den Webshop die Möglichkeit, ein kostenpflichtiges Sorglos-Paket zu buchen.
8.4.1.2 Das Sorglos-Paket ermöglicht dem Kunden, das jeweilige Ticket ohne Angabe von Gründen bis spätestens 09:00 Uhr am ersten Nutzungstag zu stornieren.
8.4.1.3 Das Sorglos-Paket kann ausschließlich im Zuge des Erstkaufs eines Tickets ausgewählt werden. Eine nachträgliche Buchung ist ausgeschlossen.
8.4.2 Leistungsumfang des Sorglos-Pakets
8.4.2.1 Im Fall einer fristgerechten Stornierung erhält der Kunde den vollen Ticketpreis zurückerstattet.
8.4.2.2 Die Gebühr für das Sorglos-Paket beträgt EUR 5,00 pro Ticket und Tag und wird im Stornofall nicht rückerstattet, sondern gilt als Bearbeitungsgebühr.
8.4.3 Voraussetzungen für die Stornierung
8.4.3.1 Die Stornierung muss durch Übermittlung einer E-Mail an info@oetscher.at bei Tickets, welche unter shop.oetscher.at gekauft wurden, bzw. an info@hochkar.com bei Tickets, welche unter shop.hochkar.com gekauft wurden, erfolgen.
8.4.3.2 Die E-Mail muss die Buchungsbestätigung sowie eine eindeutige Angabe der zu stornierenden Tickets enthalten.
8.4.3.3 Die Stornierungsnachricht muss spätestens bis 09:00 Uhr am ersten Gültigkeitstag beim Betreiber eingelangt sein.
8.4.4 Einschränkungen
8.4.4.1 Mehrtagestickets können ausschließlich komplett und nicht tageweise storniert werden.
8.4.4.2 Eine Teilstornierung einzelner Nutzungstage ist ausgeschlossen.
8.4.4.3 Für eine flexible Stornierung einzelner Tage empfiehlt der Betreiber den Erwerb mehrerer Einzeltickets, jeweils mit Sorglos-Paket.
8.4.5 Rückerstattung
8.4.5.1 Die Rückvergütung des Ticketpreises erfolgt ausschließlich in Form von Online-Guthaben, das dem Webshop-Account des Kunden gutgeschrieben wird. Eine Rückerstattung über andere Zahlungsmittel ist ausgeschlossen.
8.4.5.2 Die Rückabwicklung erfolgt üblicherweise innerhalb weniger Tage.
8.6 Informationen zum Widerrufsrecht
8.6.1 Dem Kunden steht beim Erwerb von Wahl- und Saisontickets, die er über den Webshop des Betreibers abgeschlossen hat, ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 11 Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz („FAGG“) zu.
8.6.2 Einen solchen Vertrag kann der Kunde innerhalb von vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen.
8.6.3 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde dem Betreiber Hochkar & Ötscher Tourismus GmbH, 3345 Göstling/Ybbs 46, Standort Ötscher: Weitental 51, 3295 Lackenhof, +43 5/0138-300, info@oetscher.at, bzw. für den Standort Hochkar: Lassing 42, 3345 Göstling an der Ybbs, info@hochkar.com, über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
Der Kunde kann dafür das unter Widerrufsformular verfügbare Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
8.6.4 Wenn der Kunde einen solchen Vertrag widerruft, hat der Betreiber alle Zahlungen, die der Kunde an den Betreiber getätigt hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags beim Betreiber eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Betreiber dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
8.6.5 Hat der Kunde verlangt, dass der Betreiber während der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnen soll, so hat der Kunde dem Betreiber einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde den Betreiber von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
Achtung: Bei Einzelfahrt-, Stunden-, Tages-, Mehrtages-, Bogenparcours- und Höhlenführungs-Tickets handelt es sich um Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden und bei welchen für die Vertragserfüllung durch den Betreiber jeweils ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG). Dem Kunden steht daher bei Einzelfahrt-, Stunden-, Tages-, Mehrtages-, Bogenparcours- und Höhlenführungstickets, die er über den Webshop gekauft hat, kein Widerrufsrecht zu.
8.7 Alternative Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Der Betreiber ist nicht dazu verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und nimmt auch nicht freiwillig daran teil.
9. Kontakt
Die Kontaktinformationen des Betreibers sind:
Hochkar & Ötscher Tourismus GmbH
3345 Göstling/Ybbs 46
Standort Ötscherlifte:
Weitental 51, 3295 Lackenhof
Standort Hochkar:
Lassing 42, 3345 Göstling an der Ybbs
Standort Büro:
Göstling an der Ybbs 46, 3345 Göstling an der Ybbs
Firmenbuchnummer: HRB FN 383506f
Telefonnummer: +43 5/0138-300
E-Mail:info@oetscher.at; info@hochkar.com
10. Schlussbestimmungen
10.1 Der Betreiber unterwirft sich keinem außergerichtlichen Beschwerde- oder Rechtsbehelfsverfahren.
10.2 Diese AGB können jederzeit unter www.oetscher.at/agb-oetscher oder unter www.hochkar.com/agb abgerufen, abgespeichert und ausgedruckt werden.
10.3 Die Vertragssprache ist Deutsch. Nur die deutsche Fassung dieser AGB ist verbindlich.
10.4 Die aktuellen Tarifbestimmungen können unter www.oetscher.at/tickets-preise, www.oetscher.at/tickets-preise-1, www.hochkar.com/tickets-preise oder www.hochkar.com/tickets-preise-1 abgerufen werden und sind auch auf den Aushängen an den Ticketschaltern ersichtlich. Die in den vor Ort ausgehängten Tarifbestimmungen angegebenen Preise gelten ausschließlich für Tickets, die vor Ort erworben werden.
10.5 Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese AGB von Zeit zu Zeit zu ändern. Eine solche Änderung entfaltet ausschließlich Wirkungen für zukünftige Ticketkäufe. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Ticketkaufs aktuelle Fassung. Das gilt auch für den gesamten Gültigkeitszeitraum eines Tickets.