Bitte beachte, dass der Zeitpunkt der Rücklegung des Skipasses für die Erstattung maßgeblich ist. Allfällige Rückvergütungen sind reine Kulanzleistungen und begründen keinen Rechtsanspruch für die Zukunft.
- Eine Rückvergütung erfolgt nur bei Verletzungen im Zusammenhang mit Skiunfällen oder Krankheit – ein fachärztliches Attest oder der Unfallbericht sowie der NÖ Bergerlebnispass sind unverzüglich vorzulegen.
- Eine Rückvergütung ist jedenfalls ausgeschlossen, wenn die Karte schon an 10 Tagen oder öfter benutzt wurde.
- Je genutztem Skitag wird folgender Betrag abgezogen:
Erwachsen € 50,- / Kind € 30,- - Eine Rückvergütung bei einer Nutzung nach dem 28. Februar ist ausgeschlossen.
- Eine Rückvergütung nach dem 01. April ist nicht möglich.
- Bei Rückgabe eines Erwachsenen-Passes sind Kinder-Pässe, die in Kombination gratis ausgegeben wurden zurückzugeben. Bei bezahlten Kinderkarten wird die Rückgabe freigestellt.
Der etwaige zweite Erwachsenen-Pass kann in diesem Zusammenhang nicht rückerstattet werden.
Rückvergütung von unbenützten Saisonkarten:
Wurde die Saisonkarte in der ganzen Saison verletzungs- oder krankheitsbedingt nicht benutzt, wird diese rückvergütet (Verkaufspreis). Jedoch wird eine Bearbeitungsgebühr von € 25,- eingehoben.
Ansonsten gelten die gleichen Bedingungen wie bei der normalen Rückvergütung.