Bei Unfall oder Krankheit mit einer Gesundheitsbeeinträchtigung von mindestens fünf Wochen kann eine Rückvergütung gemäß den geltenden Bedingungen erfolgen. Allfällige Rückvergütungen sind reine Kulanzleistungen und begründen keinen Rechtsanspruch für die Zukunft.
- Eine Rückvergütung erfolgt nur bei Verletzungen im Zusammenhang mit Skiunfällen oder Krankheit. Ein fachärztliches Attest bzw. ein Unfallbericht sowie der NÖ Bergerlebnispass sind vorzulegen.
- Eine Rückvergütung ist ausgeschlossen, wenn die Karte bereits an 10 Tagen oder öfter benutzt wurde.
- Je genutztem Skitag wird folgender Betrag vom Kaufpreis abgezogen:
Erwachsene € 54,- / Kinder € 33,- - Eine Rückvergütung bei einer Nutzung nach dem 28. Februar ist ausgeschlossen.
- Eine Rückvergütung nach dem 31. März ist nicht möglich.
- Für die Bearbeitung einer anteiligen Rückvergütung wird eine Bearbeitungsgebühr von € 25,- pro Ticket verrechnet.
- Bei Rückvergütung eines Erwachsenen-Passes sind die damit verbundenen kostenlosen Kinder-Saisonkarten und MINI-Pässe grundsätzlich zurückzugeben. Auf Wunsch können diese weiter genutzt werden; in diesem Fall wird der jeweils geltende Super-Vorverkaufspreis der Kinderkarte von der Rückvergütung abgezogen. Ein etwaiger zweiter Erwachsenen-Pass kann in diesem Zusammenhang nicht rückerstattet werden.
Rückvergütung von unbenützten Saisonkarten:
Wurde die Saisonkarte während der gesamten Saison aufgrund einer erst nach dem Kauf eingetretenen Verletzung oder Erkrankung nicht benutzt, wird der Verkaufspreis rückvergütet. Dabei wird eine Bearbeitungsgebühr von € 25,- pro Ticket verrechnet.
Wurden dazugehörige kostenlose Kinderkarten bereits benutzt, wird der entsprechende Super-Vorverkaufspreis der Kinderkarten von der Rückvergütung abgezogen. Eine Rückvergütung nach dem 31. März ist nicht möglich.